Werbung

Es gibt zwei Arten von Werbungen. Die Eigenwerbung in der man sich selber bewirbt oder die Fremdwerbung für andere Unternehmen als Einnahmenquelle.

 

Eigenwerbung

Das Ziel der Eigenwerbung ist es die Position am TV-Markt auszubauen. Das soll zum Ersten durch das Gewinnen von zusätzlichen Zuschauern erfolgen. Durch gezielten Einsatz von Eigenwerbung besonders in den Bereichen Radio und Printmedien bzw. Internet kann die Bekanntheit des Senders ausgebaut werden. Das soll ermöglicht werden, indem Marketingagenturen beauftragt werden Werbung für den Sender zu starten. Demzufolge kann der TV-Sender durch das Kaufen von Werbeaufträgen seine Zuschauerquote erhöhen. Werbeaufträge haben unterschiedliche Auswirkungen, die sich durch den Kaufpreis unterscheiden.

Es gilt generell:

 Medium               Preis/Wirkung
 Printmedien           gering (0,5 % pro Tag)
 Internet            mittel (1 % pro Tag)
 Radio            hoch (3 % pro Tag)

Auf Werbung in der eigenen TV-Station wird verzichtet.
Generell wirkt sich Werbung auf die durchschnittliche Zuschauerquote aus, hat sich der Sender jedoch schon auf dem Markt etabliert und eine Mindestquote von 10 % erreicht, kann keine zusätzliche Steigerung durch Werbung erzielt werden. In diesem Fall ist die Wirkung durch Werbemaßnahmen ausgeschöpft d.h. das Maximum ist erreicht. Dennoch kann die Bekanntheit wieder sinken, wenn keine permanente Werbemaßnahme ausgeführt wird (zum Halten der Bekanntheit ist die oben aufgeführte Tabelle maßgebend).

 

Werbesendungen

Bei Fremdwerbung werden Werbeaufträge im Auftrag einer Werbeagentur für fremde Unternehmen bzw. Produkte ausgestrahlt. Solche Werbeaufträge stellen für den TV-Sender die Haupteinnahmequelle dar. Diese Aufträge sind jedoch mit Auflagen versehen, die in einer Mindestzuschauerzahl ausgedrückt wird. Je höher die Auflage/Zuschauerzahl desto höher ist die eingespielte Prämie. Werden Auflagen nicht erreicht so ist mit einer Konventionalstrafe zu rechnen, welche die Prämie in hohem Maße übersteigt. Generell gilt das Verhältnis Prämie  - Strafe=> 1 : 2 (+/- 10%).

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